Der Fachberater für Finanzdienstleistungen ist eine Zusatzqualifikation die von der Industrie und Handelskammer (IHK) überprüft wird. Um diesen finanzwirtschaftlichen Abschluss zu erhalten müssen die Anwärter mindestens 370 Unterrichtsstunden absolvieren die den Lernenden qualifiziert in der Beratung von Privatkunden tätig zu werden. Der Inhalt von den Unterrichtsstunden wird von der IHK vorgegeben und überprüft. Fachberater für Finanzdienstleistungen erlernen die Grundlagen einer Betriebswirtschaftslehre, erhalten nähere Informationen zu Steuern und zu dem deutschen Recht. Des Weiteren werden Sie über Immobilienfinanzierungen und Inhalte von Bank- beziehungsweise Versicherung Produkten aufgeklärt. Die Prüfung erfolgt an zwei Tagen und gliedert sich in eine theoretische Prüfung wo der Prüfling sein Wissen unter Beweis stellen muss und einer praktischen Prüfung in welcher der Anwärter eine Beratung durchführen muss. Die Prüfung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen erfolgt vor der für Sie zuständigen Industrie und Handelskammer (IHK).
Fernlehrgang Fachberater für Finandienstleistung:
Die Vorbereitung für die Prüfung zum Fachberater für Finanzdienstleistung können Sie sowohl über ein externe Lehrinstitut durchführen oder aber in Form eines Fernlehrgangs. Die Anmeldung bei einem Lehrinstitut empfiehlt sich besonders für Firmen oder Gruppen welche sich zum Fachberater für Finanzdienstleistungen weiterbilden wollen. (Ideal auch als Nachweis für die EU Vermittlerrichtlinie!) Einzelne Personen die sich in dem Finanz Sektor weiterbilden möchten, empfiehlt sich die Durchführung des Fernlehrgang Fachberater für Finanzdienstleistung.
Voraussetzungen für Fachberater für Finanzdienstleistung:
Um die Ausbildung und die Zulassung zu der Prüfung von dem Fachberater für Finanzdienstleistungen zu erhalten müssen Sie allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie in Ihrer Tätigkeit eine bestimmte Anzahl von Monaten, schon praktische Erfahrungen gesammelt haben. Zudem gilt auch eine abgeschlossene Berufsausbildung welche dem Bereich der Finanzdienstleistung nahe kommt, als eine Voraussetzung. Welche Kriterien Sie erfüllen müssen um zu der Prüfung des Fachberaters für Finanzdienstleistung zugelassen zu werden, lesen Sie auf der Seite Voraussetzungen Fachberater für Finanzdienstleistung.
Fachwirt für Finanzberatung:
Sobald Sie die Prüfung zum Fachberater für Finanzdienstleistung erfolgreich absolviert haben, besitzen Sie einen ausreichenden Nachweis über eine Qualifizierung, gemäß der EU Vermittlerrichtlinie. Der Fachberater für Finanzdienstleistung kann aber nicht nur als Grundlage für die EU Vermittlerichtlinie betrachtet werden sondern auch als Einstieg in die Weiterbildung um Finanz Sektor. Denn der Fachberater für Finanzdienstleistung, gilt als ausreichende Qualifikation um danach zum Fachwirt für Finanzberatung weiter zu bilden - eine angesehene Ausbildung im Finanzsektor. Weiter Informationen über den Fachwirt für Finanzberatung finden Sie auf der gleichnamigen Seite.
