Die EU Vermittlerrichtlinie beinhaltet eine gesetzliche Veränderung der gesamten Versicherungsbranche. Denn die EU Vermittlerrichtlinie fordert seit Ihrem in Kraft treten mehr Qualifikations- und Beratungsnachweise von dem deutschen Finanz Sektor. So müssen seit dem in Krafts treten der EU Vermittlerwichtlinie alle Vermittler, Berater und Versicherungsmakler welche Privat- und Geschäftskunden beraten wollen, einen ausreichenden Nachweis über Ihre Qualifikation erbringen. Dazu bietet sich zum Beispiel der Fachberater für Finanzdienstleistung an. Erst wenn ein Berater über diesen Nachweis verfügt und sich dann in dem Vermittlerregister eintragen lässt, erhält dieser die Befugnis weiter Menschen zu beraten.
Des Weiteren müssen alle Berater einen umfangreichen Beratungsnachweis führen. Damit soll den Kunden eine Möglichkeit geschaffen werden, sich gegen schlechte oder gar falsche Beratungen, juristisch zu wehren. Aus diesem Grund benötigen alle Berater mit in Kraft treten der EU Vermittlerrichtlinie eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese zahlt in einem möglichen Schadensanspruch von Kunden.
Die EU Vermittlerrichtlinie beinhaltet unter anderem folgende Punkte:
- Eintragungen in dem Vermittlerregister
- Nachweis einer ausreichenden Qualifikation (mindestens geprüfter Versicherungsfachmann IHK)
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis über eine ausreichende Finanzielle Liquidität
- Vermittler muss Auskunft über sich geben
- Versicherungsvermittler, Mehrfachagent oder Assekuranzmakler
- Dokumentationspflicht
- Beratungspflicht
- Angabe von Beschwerdestellen gegenüber Kunden
