Nicht jeder der die Ausbildung zum Fachberater für Finanzdienstleitung gemacht hat, kann auch die Prüfung bei seiner zuständigen IHK machen. Denn für den Fachberater für Finanzdienstleitung gibt es bestimmte Voraussetzungen, welche Sie erfüllen müssen. Damit Sie für die Prüfung zum Fachberater für Finanzdienstleitung zugelassen werden benötigen Sie folgende Voraussetzung:
- Sie besitzen eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem verwaltenden oder kaufmännischen Beruf sowie mindestens 12 Monate Praxis Erfahrung.
- Sie besitzen eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Bankkaufmann/-frau sowie mindestens 6 Monate Praxis Erfahrung.
- Sie besitzen eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/-frau sowie 6 Monate Praxis - Erfahrung.
- Sie besitzen 2 Jahre Praxis Erfahrung welche für diese Weiterbildung notwendig ist.
In besonderen Fällen können Sie auch zur Prüfung zugelassen werden, ohne eine der oben genannten Kriterien zu entsprechen. Sie sollten dann allerdings beachten, dass Sie Ihrer zuständigen IHK nachweisen sollten, dass Sie qualifiziert für diese Weiterbildung sind.
