Der Bau eines eigenen Hauses lässt den Bauherr nicht nur seinen Traum der eigenen Immobilie wahr werden, sondern beinhaltet auch eine Reihe von Risiken, die Bauherren lieber nicht unterschätzen sollten. Grundsätzlich müssen Bauherren dafür Sorge tragen, dass die Baustelle zu jederzeit ausreichend abgesichert wurde. Auch aus der Lagerung von den für den Bau benötigten Baustoffen, darf zu keiner Zeit eine Gefährdung für umstehende Personen beinhalten. Vernachlässigen Bauherren Ihre Sicherungspflichten und kommt dadurch ein Schaden zustande, müssen Bauherren für diesen Schaden in unbegrenzter Höhe haften. Gerade Personenschäden können aber Schadenersatzforderungen von mehreren 100.000 Euro beinhalten. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet für solche Fälle einen sinnvollen Schutz. Daher sollte der Abschluss einer solchen Bauherrenhaftpflichtversicherung als obligatorisch gelten. Eine gute Übersicht welche Punkte Bauherren im Bezug auf den Bau und die Bauversicherungen achten sollten, finden zukünftige Bauherren hier: http://www.bauunternehmen.com/artikel_13308_.htm
Bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung legen Versicherungsnehmer eine Versicherungssumme fest. Diese sollte mindestens 3 Millionen Pauschal für Personenschäden und Sachschäden umfassen. Besser noch wenn die Versicherungssumme bei 5 oder 10 Millionen Euro liegt. Häufig sind die Versicherungsprämien für eine höhere Versicherungssumme nicht viel höher, weshalb sich die Absicherung einer höheren Versicherungssumme eher lohnt. Es kann optional ein Selbstbehalt mit versichert werden. Dadurch sinkt die Versicherungsprämie. Allerdings müssen Versicherte im Gegenzug dann pro Schadenfall den Selbstbehalt erst einmal selbst bezahlen.
Grundsätzlich schützt eine Bauherrenhaftpflicht den Versicherungsnehmer vor Forderungen die sich aus der Gesetzlichen Haftung ergeben. Dazu prüft die Haftpflichtversicherung mögliche Schadenersatzforderungen. Sind die Forderungen berechtigt, so bezahlt die Versicherung die Forderung. Ist eine Schadenersatzforderung gegen den Versicherungsnehmer nicht gerechtfertigt, so wehrt die Haftpflichtversicherung diese ab und übernimmt aus der Abwehr entstehende Kosten.
