Alle Selbstständigen, Freiberufler, Beamte und Richter sind nicht per Gesetz dazu verpflichtet in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein. Da aber dennoch eine Private Krankenversicherung ab dem 1 Januar 2009 Pflicht und grundlegend wichtig für die eigene Absicherung ist, können diese auch eine Private Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Eine Private Krankenversicherung bietet Ihnen in der Regel einen umfangreicheren Versicherungsschutz im Krankheitsfall, als dies zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherung bietet. Jedoch zeichnet sich die Private Krankenversicherung auch besonders dadurch aus, dass Sie sich bei Abschluss aussuchen können welche Leistung Ihnen die Private Krankenversicherung erbringen soll. Bekannt sind zum Beispiel immer das Ein- oder Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung. Jedoch bietet die Private Krankenversicherung noch viel wertvollere Leistungen, als die Chefarztbehandlung. So werden zum Beispiel die Leistungen der Privaten Krankenversicherung bei Abschluss der Krankenversicherung festgelegt. An diesen Leistungen kann der Private Krankenversicherer nichts mehr ändern. Ein riesiger Vorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn diese kann jederzeitig durch einen Erlass des Parlaments, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung kürzen (was in der Vergangenheit des Öfteren passierte). Der zweite große Vorteil der Privaten Krankenversicherung liegt in der Finanzierung der Leistungen. So sparen die Privaten Krankenversicherer für Ihre Versicherten ein Geld an, um diese in den Zeiten wo es benötigt wird, auch wieder auszugeben. Ein Vorteil: wenn man bedenkt das die gesetzliche Krankenversicherung keine Rückklagen für Ihre Versicherten bildet. Denn die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich nach dem so genannten Umlageverfahren. Das bedeutet, die eingenommenen Beiträge aus der Versichertengemeinschaft werden auch sofort wieder in Form von Leistung ausgegeben. Dieses System kann aber nur funktionieren wenn es mehr Versicherte gibt die in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, als Versicherte die Leistung entgegen nehmen. Dieses Verhältnis ändert sich aber auf Grund der Geburten schwachen Jahrgänge, der vergangenen Jahrzehnte. Aus diesem Grund werden auch die Beiträge zu der gesetzlichen Krankenversicherung immer teurer.
